Die Aufbewahrung elektronischer Daten in Papierform ist zwar weiterhin zulässig, jedoch für den Datenzugriff nicht ausreichend, denn die elektronischen Daten müssen für die Dauer der ...
Abrechnungszeitraums. Entscheidend ist der Tag der Rechnungsstellung und gegebenenfalls das Ende des betreffenden Kalenderjahres. Um bei der Aufbewahrung ganz sicher zu gehen, klären Sie zunächst das ...